Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Erich Schwaiger –Training und Beratung- (im Anschluss Auftragnehmer genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§2 Leistungen des Auftragnehmer/ Beraters

Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. das Angebot auf dessen Grundlage der Auftrag erteilt wird.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag /Angebot zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen (einschließlich IT-Beratungen), Coachings, und Trainingsseminaren.

Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.

§3 Honorare und Kosten

Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Coachings, Beratungen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Der Auftraggeber ist freiberuflich tätig. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird durch die Auftragserteilung nicht begründet.

Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln / Tools / Seminarmaterialien / Kopien.

Reise- und Aufenthaltskosten werden durch den Auftraggeber gebucht und beglichen oder durch den Auftraggeber gesondert berechnet.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Entstandene Kosten / Auslagen und in Rechnung gestellte Leistungen (Honorare, Fahrkosten…) sind ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang zu zahlen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

§4 Sicherung der Leistungen

Die Termine werden schriftlich oder per Email verabredet und gelten als vereinbart, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen widersprochen wird.

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach vorgenannten Bedingungen zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 4 Monaten vorher 75% und bis zu 2 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

§5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Dies gilt ebenfalls, falls

a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder

b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Weilheim, im Januar 2021